Fallschirmspringen ist in Deutschland nur mit einer gültigen Lizenz bzw. in der Ausbildung erlaubt. Voraussetzung für die Ausbildung sind eine Tauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt, der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses und ein Mindestalter von 14 Jahren (eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt).

Während der Ausbildung darf der Schüler nur unter Aufsicht eines geprüften Ausbilders springen. Das beinhaltet u. a. einen Ausrüstungscheck vor dem Besteigen des Flugzeuges. In Deutschland sind als Ausbildungsmethode die konventionelle Fallschirmausbildung und die AFF-Methode zugelassen. Während der Ausbildung führt der Schüler bei beiden Methoden Sprünge durch, bei denen er Aufgaben zu lösen hat (Springen mit Sprungauftrag). Das können ein besonderer Exit (Verlassen des Flugzeuges), Drehungen im Freifall und eine Ziellandung sein. Die Zulassung zur Prüfung erhält ein Schüler nach Abschluss der Ausbildung und mindestens 23 Sprüngen mit manueller Öffnung des Fallschirms. Während der Ausbildung ist das Tragen eines Hartschalenhelms und ein automatisches Öffnungsgerät für den Fallschirm Pflicht.

Zum Erhalt der Lizenz muss ein Schüler eine theoretische Prüfung ablegen und zwei Prüfungssprünge absolvieren. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Die Lizenz ist unbeschränkt gültig. Regelmäßige medizinische Kontrolluntersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Es sind mindestens 12 Sprünge in den letzten 12 Monaten nachzuweisen.
 

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